SICHERHEIT

Der Betreiber eines Schwimmbades oder der Besitzer eines Swimmingpools oder einer Schwimmanlage ist für die Sicherheit seiner Badeanlage verantwortlich.  In öffentlichen Anlagen, wozu auch die Anlagen von Hotels, Kureinrichtungen und Schwimmvereinen gehören, gibt es diverse bautechnische Vorschriften und Vorschriften zur Wasseraufbereitung und zum Betrieb der Anlage.  In Deutschland gelten die KOK-Richtlinien, die den Bau des Bades betreffen und die DIN 19643 mit den Vorschriften zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. In öffentlichen Anlagen wird die Sicherheit darüber hinaus durch einen Bademeister und seine Hilfskräfte, die den Badebetrieb überwachen und im Wasser in Not oder geratene Menschen auch retten und als Ersthelfer versorgen können, gewährleistet. Für sicherheitsrelevante Bauteile, wie zum Beispiel die Deckenkonstruktionen der Schwimmhalle oder das Becken an sich gibt es jeweils festgelegte Normen, die eingehalten werden müssen. Ebenso für die technischen und elektrischen Bauteile einer Badeanstalt. Die DIN-Norm für elektrische Bauteile und elektrische Anlagen in feuchten Umgebungsbedingungen sind in der DIN VDE 0100-702 geregelt. Dies gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich.

Auch private Schwimmbadbesitzer sind für die Sicherheit ihrer Anlage verantwortlich und müssen, durch Beachtung aller diesbezüglichen Regeln und durch den Kauf sicherheitsgeprüfter Bauteile, dafür Sorge tragen, dass niemand durch ihren Swimmingpool zu Schaden kommen kann.

Für freie Gewässer sind Städte und Kommunen verantwortlich. Kann die Sicherheit eventuell Badender nicht gewährleistet werden, dann muss ein Badeverbot erklärt und durchgesetzt werden.

Weitere Aspekte, die sich mit dem Thema Sicherheit überschneiden, sind Reinigung, Hygiene und Wasseraufbereitung, die ausschlaggebend dafür sind, dass Schwimm- und Badeanlagen nicht zur Gefährdung der Gesundheit ihrer Nutzer führen.