Neben den öffentlichen Bädern gibt es natürlich auch private Bäder, die der jeweilige Besitzer auf seinem Grund und Boden planen und einrichten kann, sofern er die Baugenehmigung dafür eingeholt hat, ohne an die Verordnungen des öffentlichen Badewesens gebunden zu sein. Private Bäder werden im Allgemeinen nur von einer Familie und ihren Freunden genutzt und von derselben auch finanziert und unterhalten.
Ist der Bau eines Bades auf dem eigenen Besitz grundsätzlich möglich und erlaubt, dann sind der Fantasie und den individuellen Wünschen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. Ob Schwimmbecken, Spaßbad, Whirlpool, Sauna oder eine Kombination von verschiedenen Möglichkeiten entscheidet hier der Bauherr.