Öffentliche Badeanstalten dienen inzwischen nur noch in Ausnahmefällen der Körperpflege, da es für dieses Anliegen in den heutigen Häusern und Wohnungen fast überall Badezimmer und fließendes Wasser gibt. Der Zweck eines Schwimmbades ist in unseren Tagen Erholung, Vergnügen oder sportliche Betätigung sowie Gesundheitsvorsorge und -pflege. Der Betrieb wird von Städten, Gemeinden oder privaten Trägern, wie zum Beispiel Schwimmvereinen, finanziert. Darüber hinaus hat so mancher Hausbesitzer einen eigenen Gartenpool. Die Nutzung der öffentlichen Bäder kostet den Badegast ein Eintrittsgeld. Es wird unterschieden zwischen Kur-, Freizeit- und Sportbädern, die alle gleichermaßen ein oder mehrere Wasserbecken sowie Umkleide- und Duschräume, Sitzgelegenheiten und Liegemöglichkeiten aufweisen. Viele Schwimmbäder sind durch Freizeitangebote, Sportareale und Restaurationsbetriebe ergänzt, andere weisen Einrichtungen auf, die der Erholung oder dem Durchführen von gesundheitsfördernden Maßnahmen und Kuren dienen. In manchen Bädern kann man sich inzwischen den ganzen Tag aufhalten und Wasser, Licht und Luft, sowie die diversen Unterhaltungsmöglichkeiten genießen. Alle öffentlichen Bäder, auch solche, die zu einem Hotel oder zu einem Klub gehören, werden hinsichtlich der Hygiene von den Gesundheitsämtern kontrolliert. Maßgebend für die Errichtung sind in Deutschland die KOK-Richtlinien (den Bau des Bades betreffend) und die DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser). Außerdem sind öffentliche Bäder, unter anderem zum Zweck, eine gewisse Sicherheit bei der Nutzung des Bades zu gewährleisten, von dafür qualifizierten Aufsichtspersonen überwacht